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Abrechnung auf Neuwertbasis: Eine Versicherungsoption, die es ermöglicht, Schäden am Fahrzeug auf Basis des Neuwerts statt des Zeitwerts zu regulieren.

Abtretungserklärung: Die Übertragung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers an die Werkstatt oder den Gutachter, um die direkte Abrechnung zu ermöglichen.

BKaTV: Die Abkürzung "BKatV" steht für "Bußgeldkatalog-Verordnung". Es handelt sich um eine deutsche Rechtsverordnung, genauer gesagt um die Verordnung über die Benutzung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung). Diese Verordnung legt die Bußgelder und Ahndungen für verschiedene Verkehrsverstöße fest.

Courtage: Die Provision, die ein Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungspolicen erhält.

Deckung für Schmerzensgeld: Eine Option in der Kfz-Versicherung, die Schadenersatz für Verletzungen und Schmerzen, die bei einem Unfall erlitten wurden, abdeckt.

Deckungsumfang: Der Bereich der Schäden oder Risiken, die von Ihrer Kfz-Versicherungspolice abgedeckt sind. Der Deckungsumfang kann unterschiedliche Aspekte wie Haftpflicht, Kasko, Diebstahlschutz usw. umfassen.

Eigenschaden: Ein Schaden, der am eigenen Fahrzeug entstanden ist, unabhängig von der Schuldfrage.

Eigenbeteiligung: Der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst zahlen muss, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Relevant bei Teil- Und Vollkasko.

Ersatzwagen: Einen Ersatzwagen, erhält man nach einem Unfall, wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist.

Fahrerflucht: Das Verlassen des Unfallortes durch den Unfallverursacher ohne angemessene Feststellung der Personalien, was als Straftat gelten kann.

Fahrtenbuch: Ein Aufzeichnungsprotokoll, das genaue Informationen über die Fahrzeugnutzung enthält, einschließlich gefahrener Kilometer, Zeitpunkt und Zweck der Fahrten. Kann bei der Schadenabwicklung relevant sein.

Fahrgestellnummer: Eine eindeutige Seriennummer, die jedes Fahrzeug hat. Sie wird verwendet, um ein bestimmtes Fahrzeug zu identifizieren und kann bei der Schadenabwicklung für die genaue Identifizierung des Fahrzeugs wichtig sein.

Fahrzeugzustandsbericht: Ein Bericht, der den Zustand des Fahrzeugs vor einem Unfall dokumentiert und bei Bedarf für die Schadenabwicklung genutzt wird.

Fiktive Abrechnung:: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Gutachter: Ein Sachverständiger, der den Schaden an einem Fahrzeug begutachtet und den Wert des Schadens schätzt, um die Schadenshöhe festzulegen.

Haftpflichtgrenze: Der maximale Betrag, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers eines Unfalls für Schäden an Dritten zahlen wird. Wenn die Schäden die Haftpflichtgrenze überschreiten, müssen andere Mittel zur Deckung der zusätzlichen Kosten gefunden werden.

Haftpflichtversicherung: Eine Versicherung, die die Haftung einer Person oder eines Unternehmens für Schäden deckt, die sie anderen durch einen Unfall zufügen.

Haftungsquote: Der prozentuale Anteil der Schuld, der verschiedenen Parteien bei einem Unfall zugeschrieben wird. Dies kann die Aufteilung der Verantwortung und der Schadenskosten beeinflussen.

Haftungsübernahme: Die schriftliche Bestätigung des Unfallverursachers, die volle oder teilweise Verantwortung für den Unfall zu übernehmen.

Insassenunfallversicherung: Eine spezielle Versicherung, die die Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall absichert, unabhängig von der Schuldfrage.

Jahreswagen: Ein Fahrzeug, das bereits zugelassen war und als Gebrauchtwagen verkauft wird, oft mit geringer Laufleistung.

Kaskoversicherung: Der maximale Betrag, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers eines Unfalls für Schäden an Dritten zahlen wird. Wenn die Schäden die Haftpflichtgrenze überschreiten, müssen andere Mittel zur Deckung der zusätzlichen Kosten gefunden werden.

Kostenpauschale: Eine Versicherung, die die Haftung einer Person oder eines Unternehmens für Schäden deckt, die sie anderen durch einen Unfall zufügen.

Kostenvoranschlag: Der prozentuale Anteil der Schuld, der verschiedenen Parteien bei einem Unfall zugeschrieben wird. Dies kann die Aufteilung der Verantwortung und der Schadenskosten beeinflussen.

Merkantiler Minderwert: Der Wertverlust eines Fahrzeugs nach einer Reparatur, selbst wenn die Reparatur fachmännisch durchgeführt wurde. Dies kann bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs relevant sein.

Mietwagen: Ein Ersatzfahrzeug, das dem Versicherten zur Verfügung gestellt wird, während sein eigenes Fahrzeug repariert wird.

Nachbesserung: Die Reparatur oder Nachbesserung von Schäden, die nicht ordnungsgemäß beim ersten Reparaturversuch behoben wurden.

Nachhaftung: Eine Erweiterung der Deckung, die die Versicherungssumme für Schäden abdeckt, die nach Ablauf der Versicherungspolice aufgrund eines vorherigen Vorfalls entstehen.

Nutzungsaufallentschädigung: Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, kann bei der gegnerischen Versicherung den sogenannten Nutzungsausfall beantragen, solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist. Das ist eine Entschädigung, weil man sein Auto nicht mehr nutzen kann.

Ordnungswidrigkeit: Ein rechtliches Vergehen im Straßenverkehr, das zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen kann.

Quotenvorrecht: Die Verteilung der Haftungsanteile bei einem Unfall aufgrund von Quotenvorrechten der beteiligten Fahrzeuge.

Regress: Die Möglichkeit, dass die Versicherung des Schuldigen die Kosten des Unfalls von der Versicherung des Unschuldigen zurückfordert, wenn die Schuldfrage geklärt ist.

Reparaturfreigabe: Die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft zur Durchführung der Reparaturen am beschädigten Fahrzeug durch die Werkstatt.

Rückstufung: Die Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse eines Versicherungsnehmers nach einem Schadensfall, was zu einer höheren Versicherungsprämie führen kann.

Rückstufungsschutz: Eine Versicherungsoption, die den Versicherten vor einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse schützt, selbst nach einem Schadensfall.

Schadenfreiheitsklasse: Das Verlassen des Unfallortes durch den Unfallverursacher ohne angemessene Feststellung der Personalien, was als Straftat gelten kann.

Schadensersatz: Ein Aufzeichnungsprotokoll, das genaue Informationen über die Fahrzeugnutzung enthält, einschließlich gefahrener Kilometer, Zeitpunkt und Zweck der Fahrten. Kann bei der Schadenabwicklung relevant sein.

Schadensgutachten: Eine eindeutige Seriennummer, die jedes Fahrzeug hat. Sie wird verwendet, um ein bestimmtes Fahrzeug zu identifizieren und kann bei der Schadenabwicklung für die genaue Identifizierung des Fahrzeugs wichtig sein.

Schadenshistorie: Ein Bericht, der den Zustand des Fahrzeugs vor einem Unfall dokumentiert und bei Bedarf für die Schadenabwicklung genutzt wird.

Schadenshöchstgrenze: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Schadenshöhe: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Schadensmanagement: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Schadensmeldung: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Schadenssumme: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Schwacke-Liste: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Selbstbeteiligung (Selbstbeteiligung): Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Selbstreparaturklausel: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Selbstkostenvereinbarung: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Selbstverschulden: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Unfallschaden-Ersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ kannst du dir die Schadenersatzsumme auszahlen lassen, das nennt man fiktive Unfallschaden-Abrechnung. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem Kfz-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung geltend gemacht.

Totalschadenquote: Der Prozentsatz der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert, der bestimmt, ob ein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird.

Unfallaufnahme: Die polizeiliche Dokumentation eines Unfalls, die oft Grundlage für die Schadenabwicklung ist.

Unfallbericht: Ein formelles Dokument, das die Details eines Unfalls festhält, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ortsangaben, beteiligte Parteien, Zeugenaussagen und Schadenumfang.

Verkehrsanwalt: Ein Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und bei rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Unfallfall unterstützen kann.

Verjährung: Die Frist, innerhalb derer eine Schadensklage oder Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden muss. Die Verjährung kann je nach Land und Art des Schadens variieren.

Verkehrsunfallbericht: Ein offizielles Dokument, das von der Polizei erstellt wird und Informationen über den Unfall enthält, einschließlich beteiligter Parteien, Zeugenaussagen und Verkehrsverstöße.

Versicherungsagent: Ein professioneller Vertreter, der Versicherungspolicen verkauft und bei der Abwicklung von Schadensfällen und Versicherungsfragen unterstützt.

Versicherungsnachweis: Ein Dokument, das den Abschluss einer gültigen Kfz-Versicherung bestätigt und bei Bedarf bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden muss.

Vorläufige Deckung: Eine vorübergehende Deckung durch die Versicherung, bevor der Versicherungsvertrag offiziell in Kraft tritt.

Vorschaden: Ein vor dem aktuellen Unfall entstandener Schaden am Fahrzeug, der die Schadenabwicklung beeinflussen kann.

Wiederbeschaffungsdauer: Die geschätzte Zeit, die benötigt wird, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Markt zu finden, falls das ursprüngliche Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen, wird das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft.

Wiederbeschaffungswertmethode: Eine Methode, bei der der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs durch Vergleich mit ähnlichen Fahrzeugen auf dem Markt ermittelt wird.

Werkstattbindung: Eine Vereinbarung, bei der der Versicherte verpflichtet ist, das beschädigte Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen.

Werkstattwagen: Ein Ersatzfahrzeug, das während der Reparaturzeit in der Vertragswerkstatt des Versicherers genutzt werden kann.

Zeitwert: Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls, der als Grundlage für die Schadensabwicklung dient.

Zeugenaussage: Eine Aussage von Personen, die den Unfall beobachtet haben, um die Schuldfrage zu klären.

Zweitwagenregelung: Eine Regelung, die den Schutz für einen Zweitwagen unter bestimmten Bedingungen gewährt, oft in Verbindung mit dem Hauptfahrzeug.

Zusatzklauseln: Ergänzende Bedingungen in der Versicherungspolice, die spezielle Aspekte oder Deckungserweiterungen regeln.